FAO ISPM 15

Anforderungen und Umsetzung der IPPC

Im Jahr 2002 hat die Lebensmittel- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO die Richtlinie zur Regulierung des Verpackungsmaterials im internationalen Handel erlassen. Leergut aus Holz, das diese Anforderungen auf Behandlung und Kennzeichnung nicht erfüllt, ist für den internationalen Handel praktisch unbrauchbar. Die Richtlinie ISPM Nr. 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) enthält auch Anforderungen für die Behandlung des Verpackungsmaterials aus Holz, um dem Transport und der Erweiterung von Schädlingen vorzubeugen.

Für Leergut aus Holz werden auch Paletten, Stapellatten, Kisten, Fässer, Leergutanschläge, Ladebühnen und Stützen, hergestellt aus unbehandeltem, rohen Holz gehalten. Behandeltes Holz, wie z.B. Sperrholzplatten, die mit hohen Temperaturen, Druck und Leim behandelt werden, hält man aus der phytosanitären Sicht nicht für problematisch und sie können überall transportiert werden. Das wärmebehandelte Leergut ist seit dem 01.03.2005 einschließlich des zugewiesenen Logos auf dauerhafte, nicht zu beseitigende Weise zu kennzeichnen.


Das Kennzeichen an einem vor diesem Datum und bis zum Ende des Jahres 2007 hergestellten Leergut darf nur den ISO- Kode des Staates, die Nummer des Herstellers und den Behandlungskode enthalten. Seit dem 1. Januar 2008 müssen jedes Leergut aus Holz und das Hilfsholz auch das Zeichen des IPPC- Logos enthalten.

Die Implementierung von ISPM 15 und die Einfuhranforderungen der einzelnen Länder bezüglich des Leerguts aus Holz finden Sie auf www.ispm15.com